Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der ACTRON AG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ACTRON AG („Verkäufer“) und ihren gewerblichen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst nach erfolgter Bestellung des Kunden entweder durch Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder Lieferung der Ware zustande.
2.3 Der Mindestbestellwert je Bestellung beträgt EUR 750,00 netto (ohne Umsatzsteuer sowie Versand- und sonstige Nebenkosten). Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen mit einem geringeren Bestellwert abzulehnen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Verkäufers in Textform.
2.4 Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese auf technischen Weiterentwicklungen beruhen, handelsüblich sind oder den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
2.5 Technische Daten, Herstellerangaben, Spezifikationen, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen dienen ausschließlich der Produktbeschreibung und begründen keine Garantie bzw. Zusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3. Preise
3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Einfuhrabgaben und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Liegt zwischen Vertragsschluss und der vereinbarten Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) neu zu bestimmen. Maßgeblich für die Ausübung des billigen Ermessens sind die seit Vertragsschluss eingetretenen Veränderungen der marktwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Marktpreise sowie der für die Preisbildung erheblichen Kosten- und Kalkulationsgrundlagen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Material-, Energie-, Lohn-, Beschaffungs-, Transport-, Finanzierungs- und sonstigen Herstellungskosten. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Preisbestimmung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die veränderten marktwirtschaftlichen Verhältnisse auf den Wert der geschuldeten Leistung auswirken.
3.4 Soweit die Beschaffung der vertragsgegenständlichen Ware ganz oder teilweise auf einer Fremdwährung beruht, stellen Änderungen des maßgeblichen Wechselkurses eine Änderung der marktwirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von Ziffer 3.3 dar. Voraussetzung ist, dass das Fremdwährungsrisiko in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
4. Lieferungen und Lieferzeiten
4.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindliche, voraussichtliche Angaben und dienen lediglich der Orientierung. Ein verbindlicher Liefertermin bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung gemäß Ziffer 4.2.
4.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart sind.
4.3 Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.4 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
4.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.6 Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung, soweit diese auf höherer Gewalt oder sonstigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und außerhalb seines Einflussbereichs liegenden Ereignissen beruhen, die er nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, terroristische Handlungen, Embargos, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, Störungen der Lieferketten, Transportstörungen sowie ausbleibende oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, sofern den Verkäufer hieran kein Verschulden trifft.
4.7 Dauern die in Ziffer 4.6 genannten Umstände an, verlängern sich vereinbarte Liefertermine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
4.8 Im Übrigen richtet sich die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzugs nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer weitere Leistungen übernommen hat.
5.3 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
5.4 Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kaufpreis bestimmt sich nach der tatsächlich gelieferten Menge.
5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, aus Gründen der Qualitäts-, Produktions-, Lager- oder Transportsicherheit ausschließlich ganze Verpackungs-, Gebinde- oder Liefereinheiten zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Abrufaufträge und Rahmenbestellungen
6.1 Abrufaufträge und Rahmenbestellungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Kunde hat verbindliche Abruftermine und Abrufmengen unter angemessener Berücksichtigung der Produktions- und Lieferzeiten des Verkäufers anzugeben. Abrufaufträge ohne angemessene Termineinteilung oder verbindliche Abrufplanung können vom Verkäufer abgelehnt werden.
6.2 Sofern für Abrufaufträge oder Rahmenbestellungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Abrufe spätestens innerhalb von zwölf Monaten ab Auftragsbestätigung vollständig abzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, noch offene Restmengen vollständig auszuliefern und in Rechnung zu stellen.
7. Stornierungen und Terminverschiebungen
7.1 Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.
7.2 Kundenspezifische Produkte, Sonderanfertigungen, konfigurierte Baugruppen sowie speziell beschaffte Ware sind grundsätzlich von Stornierungen ausgeschlossen.
7.3 Im Falle einer vereinbarten Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten einschließlich Beschaffungs-, Bearbeitungs-, Lager- und Verwaltungskosten geltend zu machen.
7.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Zahlung
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
8.2 Bei Neukunden oder eingeschränkter Bonität kann Lieferung gegen Vorkasse, Nachnahme oder Sicherheitsleistung verlangt werden.
8.3 Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen und gegebenenfalls die gesetzliche Verzugskostenpauschale nach den §§ 288, 247 BGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
8.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt:
- noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten,
- Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen,
- sämtliche offenen Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften
fällig zu stellen.
8.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
9.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig
9.3 Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
9.4 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich in Zahlungsverzug befindet.
9.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer, ohne dass hieraus Verpflichtungen für diesen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
9.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen oder vermischten Gegenstände. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
9.7 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
9.8 Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
10.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen.
10.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Warenerhalt in Textform anzuzeigen.
10.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
10.4 Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
11. Gewährleistung
11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige weiter-gehende Herstellergarantien, die vom jeweiligen Hersteller gewährt werden.
11.2 Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form von:
- Nachbesserung oder
- Ersatzlieferung.
11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche erfolglos geblieben sind.
11.4 Keine Gewähr wird übernommen für Schäden aufgrund:
- unsachgemäßer Verwendung,
- fehlerhafter Montage durch den Kunden,
- natürlicher Abnutzung,
- ungeeigneter Betriebsbedingungen,
- elektrostatischer Entladung (ESD),
- fehlerhafter Verarbeitung oder Lagerung
soweit diese nicht auf einem Mangel der Kaufsache beruhen.
11.5 Herstellerdatenblätter, technische Spezifikationen und Anwendungshinweise sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
11.6 Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für Eignung zu einem bestimmten Einsatzzweck, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
12. Haftung
12.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
13. Exportkontrolle und Compliance
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
13.2 Der Weiterverkauf oder Export in sanktionierte Länder oder an gesperrte Personen ist untersagt.
13.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn exportkontrollrechtliche Risiken bestehen.
14. Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Erding.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).